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PresserechtBei Veröffentlichungen in den Medien müssen zum einen die Persönlichkeitsrechte derjenigen beachtet werden, über die berichtet wird. Dies umfasst beispielsweise Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüche.
Zum anderen ist es notwendig, Berichte über Vorgänge von öffentlichem Interesse juristisch abzusichern und auch die Rechte von Journalistinnen und Journalisten (z.B. Auskunftsansprüche) durchzusetzen.
Schwerpunkt meiner presserechtlichen Praxis sind beide Bereiche.
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Kontakt: Stefan Wilhelm Konrad Endter Stella-Haus Rödingsmarkt 52 c/o DJV 20459 Hamburg Telefon: 040/378192 Fax: 040/41495266 EMail: RAEndter.Kanzlei@posteo.de
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