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Presserecht  

Bei Veröffentlichungen in den Medien müssen zum einen die  Persönlichkeitsrechte derjenigen beachtet werden, über die berichtet wird. Dies umfasst beispielsweise Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüche. 

 

Zum anderen ist es notwendig, Berichte über Vorgänge von öffentlichem Interesse juristisch abzusichern und auch die Rechte von Journalistinnen und Journalisten (z.B. Auskunftsansprüche) durchzusetzen.

 

Schwerpunkt meiner presserechtlichen Praxis sind beide Bereiche. 

 

     

 

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei

Stefan Wilhelm Konrad Endter

Stella-Haus

Rödingsmarkt 52 c/o DJV

20459 Hamburg

Telefon: 040/378192

Fax: 040/41495266

EMail:

RAEndter.Kanzlei@posteo.de

 

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